Kein Gutachten ohne Stempel !

Ein Gutachten ist ungültig, wenn der Sachverständige seine eigene Originalunterschrift und bei einer Verbandszugehörigkeit das Gutachten nicht mit seinen persönlichen Gutachterstempel versehen hat.

Nur geprüfte Sachverständige des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V. dürfen den Gutachterstempel führen. Der Sachverständigen Stempel wurde aus Sicherheitsgründen in das Geschmacksmusterregister der Bundesrepublik Deutschland eingetragen. Der Gutachterstempel des DGSV ist kostenpflichtig. (49,90 EUR inkl. Porto/Versand - 10% Rabatt für DGSV Mitglieder im DGSV-Loginbereich)

Der Stempel ist an die Mitgliedschaft im DGSV e.V. gebunden und bleibt trotz Übernahme der Kosten des Stempels Eigentum des DGSV e.V.

Das Recht auf Führung des Stempels erlischt, wenn

  • die Mitgliedschaft im DGSV gekündigt wurde,
  • das stempelführende Mitglied nicht mehr gutachterlich tätig ist,
  • der Stempel missbräuchlich verwendet wird.

Das Mitglied hat den Stempel in diesen Fällen unaufgefordert an den DGSV e.V. zurückzugeben.

Bei missbräuchlicher Verwendung des Stempels trägt der Stempelführende sämtliche daraus erwachsenden Konsequenzen selbst.

Woran erkennen Sie einen original Gutachter-Stempel ?

Gutachterstempel Sicherheitsmerkmale:

  • Fälschungssichere Ausgabe
  • ovale Ausführung
  • Fachgebietsangabe
  • Mitgliedsnummer
  • Ihr Titel, Vorname, Name
  • Format ca. 6 x 4 cm
  • Plagiatsschutz d. DGSV Logo
DGSV Gutachterstempel

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband DGSV e.V.: Weiter zum DGSV

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